Struktur des Kreiselternrates

Rechtliche Grundlage des Kreiselternrats ist der Paragraph 48 des Sächsischen Schulgesetztes.

Aufgaben des Kreiselternrats sind:

  • Vertretung der Elternsschaft des Landkreises
  • Vertretung überschulischer Interessen der Eltern im Landkreis
  • Unterstützung der Schulelternräte (z.B. durch Bereitstellung von Information, Beteiligung bei Problemen, die auf Schulebene nicht gelöst werden können.

Kreiselternrat

Der Kreiselternrat besteht aus den Schulelternsprechern der Schulen des Landkreises bzw. deren in den Kreiselternrat entsandten Vertretern. Der Kreiselternrat tritt als Plenum mindestens einmal im Jahr zusammen. Zusätzliche Sitzungen gibt es, wenn aktuelle Themen das erfordern. Zwischen den Sitzungen vertritt der Vorstand den Kreiselternrat.

Vorstand des Kreiselternrats

Der Vorstand und die Ausschussvorsitzenden wurden auf der Kreiselternratssitzung am 20.10.2025 in Mittweida für zwei Schuljahre gewählt (SJ 2025/26 und SJ 2026/27).

Vorstand

Den gesamten Vorstand erreichen Sie unter

Vorsitzende / Stellvertreterin

Vorsitzende/r



Stellvertreter/in

 

Oberschulen


Roy Müller

Mandy Spröd, Deleg. LER
Andrè Quaiser, stellv. Deleg. LER

FKE, Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten



Arbeitsgruppen und Aufgabenbereiche

Schülerbeförderung


Bei Problemen mit der Schülerbeförderung ist der erste Ansprechpartner der ZVMS. Bitte teilen Sie uns aber alle Schwierigkeiten mit, damit wir Argumente für die Verbesserung der Gesamtsituation sammeln haben. Weiterhin können wir bei anhaltenden Schwierigkeiten unterstützen.

VV am 18.11.2021:
Gründung einer Arbeitsgruppe nach Themen-Abfrage bei den Schulen geplant.-

 

Arbeitsgruppe Lehrermangel



Arbeitsgruppe Schule & Wirtschaft




Öffentlichkeit / Internet

Roy Müller

Gerald van den Boogaart