Struktur des Kreiselternrates
Rechtliche Grundlage des Kreiselternrats ist der Paragraph 48 des Sächsischen Schulgesetztes.
Aufgaben des Kreiselternrats sind:
- Vertretung der Elternsschaft des Landkreises
- Vertretung überschulischer Interessen der Eltern im Landkreis
- Unterstützung der Schulelternräte (z.B. durch Bereitstellung von Information, Beteiligung bei Problemen, die auf Schulebene nicht gelöst werden können.
Kreiselternrat
Der Kreiselternrat besteht aus den Schulelternsprechern der Schulen des Landkreises bzw. deren in den Kreiselternrat entsandten Vertretern. Der Kreiselternrat tritt als Plenum mindestens einmal im Jahr zusammen. Zusätzliche Sitzungen gibt es, wenn aktuelle Themen das erfordern. Zwischen den Sitzungen vertritt der Vorstand den Kreiselternrat.
Vorstand des Kreiselternrats
Der Vorstand und die Ausschussvorsitzenden wurden auf der Kreiselternratssitzung am 18.11.2021 in Mittweida für zwei Schuljahre gewählt (SJ 2021/22 und SJ 2022/23).