Informationen zum Masernschutzgesetz
vom LER / SMK
Ab 1.3.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. In diesem Zusammenhang sind die Schulen, ebenso wie KiTas und der Hort, verpflichtet, den Impfstatus der Kinder, Angestellten etc. zu erfassen.
Dies wurde den Schulleitern in einem Anschreiben von Herrn Piwarz auch so mitgeteilt. Zudem sollen sie über das zuständige LaSuB beispielhafte Impfausweisbilder erhalten, um den Impfstatus beurteilen zu können. Sollten Schüler nicht gegen Masern geimpft sein bzw. es sich nicht eindeutig aus dem Impfausweis ergeben, werden die Fälle an das Gesundheitsamt weitergemeldet und diese haben es dann zu beurteilen.
Vor dem Hintergrund, dass hier einiges an zusätzlicher Arbeit auf unsere Schulen zukommt, möchten wir darum bitten, die Informationen allen Eltern weiterzugeben und um eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Einrichtungen zu bitten.
Nadine Eichhorn
Stellv. Vorsitzende
LandesElternRat Sachsen
Blogeintrag "Impfpflicht startet" auf den Seiten des SMK